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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der makandra GmbH für Managed Hosting

Stand: April 2018 

1. Geltungsbereich 

1.1. Die makandra GmbH (nachfolgend: makandra) erbringt kostenpflichtige Dienste, Angebote, Inhalte und Produkte unter dem Namen „OpsComplete“ (allgemein: Leistung) auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die im Einzelfall durch ein von makandra abgegebenes Angebot ergänzt, bzw. modifiziert werden können. Sofern sich aus den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und ergänzenden AGB der makandra nichts Abweichendes ergibt, gelten die nachfolgenden Regelungen: 

2. Leistungen und Inhalte von makandra (nachfolgend „Dienste”) 

2.1. makandra bietet Hosting-Server-Dienste sowie Beratungsleistungen und technische Unterstützung bei dem Betrieb von Webanwendungen an. Der Nutzer zahlt ein Entgelt für die Bereitstellung der Hosting-Dienste. Dieses ist grundsätzlich unabhängig von der jeweiligen Nutzung. Teilweise ergeben sich unterschiedliche Nutzungsentgelte aufgrund einer von dem Nutzer abgerufenen Leistungen, z.B. übervertragsmäßige Nutzung. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuellen Preise, die in der Preisliste einsehbar sind und dem Kunden mittels eines Angebotes der makandra übermittelt werden. 

2.2. makandra erbringt die vertragliche Leistung zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt makandra dem Nutzer Systemressourcen auf einem virtuellen oder physischen Server zur Verfügung. 

2.3. makandra behält sich das Recht vor, die zur Verfügung gestellten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Insbesondere ist makandra jederzeit berechtigt, die Auswahl bzw. die jeweilige Version der Software, Modifikationen oder Zusatztools oder das dem Dienst zu Grunde liegende Betriebssystem im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern oder zu ändern. Der Umfang der zur Verfügung gestellten Leistungen wird durch die Verfügbarkeit etwaiger Vorleistungen beschränkt. Es besteht daher kein Anspruch des Nutzers auf die Bereitstellung einer bestimmten Version des Servers, von Modifikationen, Zusatztools oder Betriebssystemen.

2.4. makandra übernimmt keine Verantwortung für den Missbrauch eines gemieteten Servers durch Dritte, für daraus resultierende Schäden und Folgeschäden. Dies gilt insbesondere für die „Übernahme” oder das Hacken der Server oder störendes, missbräuchliches oder illegales Handeln während der Benutzung der Server. 

2.5. makandra sichert eine Erreichbarkeit der Server von 99,8% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten (s. Ziff. 2.6) sowie Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von makandra liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht erreichbar ist. Soweit die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet ist, kann der Zugang zu den Leistungen vorübergehend beschränkt werden. makandra übernimmt weder eine Garantie der Funktion noch der Lauffähigkeit der von Nutzer selber eingebundenen Funktionen, Programmteilen, Modifikationen, Plugins oder anderer Daten.

2.6. makandra hat das Recht, den Serverdienst für Wartungs- und Organisationszwecke vorübergehend abzuschalten. Eine Ankündigungsfrist von mindestens 24 Stunden wird dabei von makandra eingehalten. Ausgenommen von der Ankündigung sind Abschaltungen die aus dringenden Gründen kurzfristig nötig sind oder Abschaltungen im Rahmen von Updates und Patches, Modifikationen oder anderer von makandra eingesetzter Software. makandra weist den Nutzer darauf hin, dass es durch die regelmäßige Wartung des Dienstes und den dadurch erforderlichen Neustart der Server zu kurzzeitigen Unterbrechungen im Serverbetrieb kommen kann. 

2.7. Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von makandra täglich gesichert. Die Sicherung umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde kann damit der makandra gegenüber keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien verlangen, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server von makandra selbst. 

3. Buchung und Abrechnung der Leistungen von makandra 

3.1. Die Buchung der Leistungen von makandra kommt mit der Annahme eines von makandra versandten Angebotes zu den in dem Angebot enthaltenen Konditionen zu Stande. Von makandra abgegebene Angebote sind dreißig Tage gültig. makandra versendet keine weitere schriftliche Auftragsbestätigung. 

3.2. Soweit es im Angebot nicht anders geregelt ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Nutzer in Verzug gemäß § 286 BGB. 

3.3. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die makandra GmbH behält sich das Recht vor, einzelne Leistungen bis auf weiteres zu deaktivieren sofern eine offenen Forderungen das in Ziff. 3.2. vereinbarte Zahlungsziel um mehr als 30 Tage überschreitet. 

4. Beendigung des Vertragsverhältnisses 

4.1. Jede Kündigung des Vertragsverhältnisses hat in schriftlicher Form zu erfolgen. 

4.2. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer die zur Verfügung gestellten Dienste vertragswidrig benutzt, insbesondere wenn der Nutzer gebuchte Shared Services nicht vertragsgemäß benutzt (siehe insoweit unten Ziff. 6.2.).

5. Pflichten des Nutzers 

5.1. Der Nutzer verpflichtet sich zu einer vertragsgemäßen, nicht rechtswidrigen Benutzung der Dienste von makandra. 

5.2. Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm im Zusammenhang mit der Registrierung gemachten Angaben (insbesondere Firmenanschrift und Ust-ID zutreffend und vollständig sind. Änderungen der benötigten Daten wird der Nutzer makandra umgehend mitteilen. 

5.3. Der Nutzer verpflichtet sich, etwaig erhaltene Usernamen und Passwörter sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Erfüllt er diese Verpflichtung nicht, ist der Nutzer für alle Handlungen verantwortlich, die sich aus der missbräuchlichen Nutzung seines Passworts durch Dritte ergeben. 

5.4. Der Nutzer versichert, im Rahmen der Benutzung keine strafrechtlich relevanten Inhalte zu verbreiten, sowie nicht gegen sonstige Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, das Wettbewerbsrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht) zu verstoßen. Vor allem ist die Verbreitung von jugendgefährdenden, kinderpornografischen, extremistischen und rassistischen Inhalten untersagt. 

5.5. Der Nutzer darf ohne schriftliche Vereinbarung mit makandra hierüber die von makandra zur Verfügung gestellten Leistungen nicht anderen zur Nutzung überlassen. 

5.6. Soweit der Nutzer Mängel an der von makandra bereitgestellten Leistung feststellt, hat er diese unverzüglich gegenüber makandra anzuzeigen. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres. 

6. Nutzung von Shared Services 

6.1. Wenn der Nutzer sog. Shared Services (z. B. die Mitnutzung eines vorhandenen DatenbankClusters) bei makandra gebucht hat, ist er verpflichtet, die ihm von makandra zur Verfügung gestellten, im Angebot genannten Ressourcengrenzen nicht zu überschreiten. Wenn der Nutzer die ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen überschreitet, in dem er z.B. Softwareprogramme so anwendet, dass nicht gebuchter Speicher bei makandra genutzt wird, liegt eine vertragswidrige Nutzung der Shared Services vor. 

6.2. Nutzt der Nutzer von Shared Services diese nicht vertragsgemäß, ist makandra berechtigt, die übermäßig abgerufenen Leistungen gemäß der Preisliste abzurechnen. makandra ist in diesem Fall berechtigt, den Zugriff des Nutzers auf den Shared Service vorübergehend abzuschalten, um den Betrieb für andere Nutzer aufrechtzuerhalten. Außerdem ist makandra in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt (siehe bereits oben Ziff 3). 

7. Haftungsausschuss 

7.1. makandra übernimmt keine Haftung oder Garantie für eingesetzte Software Dritter. makandra weist den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass die zur Bereitstellunge des OpsComplete-Dienstes eingesetzte Software von Dritten hergestellt wird und makandra daher keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Software hat. makandra ist daher nicht verpflichtet auf Fehler, Probleme oder Auffälligkeiten, insbesondere Instabilitäten oder solche die den Nutzungsverlauf beeinflussen der eingesetzten Software Dritter hinzuweisen oder diese zu unterbinden. 

7.2. Alle Ansprüche auf Schadensersatz des Nutzers, gleich aus welchem Rechtsgrund gegen makandra sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, makandra oder seine Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte. 

7.3. Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.4. Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Vertragsgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. 

7.5. Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden wird ausgeschlossen. 

7.6. Die Haftung für Personenschäden, für das Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie durch makandra übernommen wurde, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 

7.7. Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen makandra geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt. 

7.8. makandra haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse oder durch sonstige nicht von ihr zu vertretende Vorkommnisse eintreten; hierzu gehören z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland. 

7.9. Die Haftungsprivilegierung des § 44 a TKG findet hinsichtlich der von der makandra erbrachten Leistungen zur Datenübermittlung Anwendung: Verstößt makandra bei dem Erbringen von Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit fahrlässig gegen das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung, eine aufgrund dieses Gesetzes in einer Zuteilung auferlegte Verpflichtung oder eine Verfügung der Bundesnetzagentur, so ist die Haftung gegenüber dem Nutzer für Vermögensschäden auf 12.500,00 € beschränkt. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schadens verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet von Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

8. Datenschutz 

makandra verarbeitet erhaltene personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Vorschriften. 

9. Referenz und Newsletter 

Der Auftraggeber stimmt der Nennung durch makandra zu. Diese Zusage ist jederzeit schriftlich wiederrufbar. makandra verschickt regelmäßig Newsletter an ihre Kunden. Der Auftraggeber stimmt dem Erhalt hiermit zu. Diese Zusage ist jederzeit schriftlich wiederrufbar.

10. Schlussbestimmungen 

10.1. makandra behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird makandra dem Kunden mit einer Frist von 4 Wochen zum Beginn der geänderten Geschäftsbedingungen mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser 4-wöchigen Frist, werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil. 

10.2. Diese Vereinbarung unterliegt dem ausschließlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG- Abkommen) wird ausgeschlossen. 

10.3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.