Eine barrierefreie Website: Für wen ist das ab 2025 Pflicht?
Wir beantworten Ihre Fragen zum Barrierefreiheitsgesetz in Bezug auf Ihre Unternehmenswebsite.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), oft einfach Barrierefreiheitsgesetz genannt, wird die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882) in der deutschen Gesetzgebung verankert. Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet erstmals private Unternehmen dazu, Barrierefreiheitsstandards für ihre Produkte und Dienstleistungen zu erfüllen. Zuvor waren nur öffentliche Stellen nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) umzusetzen und ihre digitalen Auftritte barrierefrei zu gestalten.
Doch was bedeutet Barrierefreiheit? Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG? Ist Barrierefreiheit für alle Websites Pflicht? Für wen gilt das Barrierefreiheitsgesetz und welche Unternehmen sind davon befreit? Wir beantworten in diesem Blogbeitrag Ihre Fragen zum Barrierefreiheitsgesetz in Bezug auf Ihre Unternehmenswebsite.
Einführung: Was ist Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet nach dem BFSG, dass Produkte oder Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und fremde Hilfe zugänglich sind. Sie müssen in der allgemein üblichen Weise auffindbar und nutzbar sein.
Für barrierefreie Websites gilt, dass alle Inhalte für jeden Nutzer erkennbar, leicht verständlich, leicht bedienbar und robust sein müssen. Wie diese vier Prinzipien umgesetzt werden können, zeigen wir in unserem Blogbeitrag zu den Grundlagen zu digitaler Barrierefreiheit.
Für welche Produkte und Dienstleistungen ist Barrierefreiheit Pflicht?
Es müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die im BFSG genannt werden, barrierefrei sein.
In der Kategorie Produkte zählen dazu:
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
- Geldautomate, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- E-Book-Lesegeräte
- Router
In der Kategorie Dienstleistungen gehören dazu:
- Telefondienste
- E-Books
- Messenger-Dienste
- auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
- Bankdienstleistungen
- elektronischer Geschäftsverkehr
- Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals
Barrierefreiheit auf Websites ist ab 2025 Pflicht, wenn sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr oder Bankdienstleistungen für Verbraucher anbieten. Unter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr versteht man den Abschluss eines Verbrauchervertrages. Einfach gesagt: Wenn Sie über Ihre Website eine Dienstleistung verkaufen, muss Ihre Website barrierefrei sein.
Ist Barrierefreiheit für mich verpflichtend?
Anhand des Schaubildes können Sie überprüfen, ob Sie verpflichtet sind, die Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG zu erfüllen.
Überprüfen Sie anschließend noch, ob Sie grundsätzlich von der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind. Dazu zählen Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen und weniger als 10 Personen beschäftigen und einen maximalen Jahresumsatz von 2 Mio. € beziehungsweise eine maximale Jahresbilanzsumme von 2 Mio. € erwirtschaften.
Falls dies nicht der Fall ist, gibt es die folgenden zwei Ausnahmen, bei denen die Barrierefreiheitsanforderungen ebenfalls nicht erfüllt werden müssen.
Wenn Sie sich auf einen der beiden Ausnahmefälle berufen, müssen Sie die Beurteilung dokumentieren und diese Beurteilung 5 Jahre lang aufbewahren. Das gilt nicht für Kleinstunternehmen, die mit Produkten befasst sind, um diesen einen zu hohen Bürokratieaufwand zu ersparen.
Wesentliche Veränderung des Produktes/der Dienstleistung
Die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen, beeinträchtigen die Leistung des Produkts in einem Maße, dass es seinen beabsichtigten Zweck nicht mehr erfüllen kann. Beispielsweise der Einsatz neuer Technologien oder Software.
Unverhältnismäßige Belastung
Es kommen auf Sie im Zuge der Umsetzung zusätzliche übermäßige organisatorische oder finanzielle Belastungen zu und es ist Ihnen nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, eine oder mehrere der Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG vollständig umzusetzen.
Barrierefreiheitsverpflichtung nach BITV für öffentliche Stellen
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet öffentliche Stellen in Deutschland, ihre Websites, mobilen Anwendungen und digitalen Verwaltungsprozesse barrierefrei zu gestalten. Sie basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102 und orientiert sich an den WCAG 2.1, Level AA. Dazu gehören unter anderem die barrierefreie Darstellung von Texten, Bildern, Videos und Formularen sowie eine nutzerfreundliche Navigation. Zudem müssen öffentliche Einrichtungen eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen und eine Feedback-Möglichkeit für Nutzer:innen bereitstellen.
Auch ohne Pflicht: Investitionen in Barrierefreiheit lohnen sich
Es lohnt sich auch bei Produkten und Dienstleistungen, die nicht unter das BFSG fallen, in die Umsetzung von Barrierefreiheit zu investieren. Unternehmen, die barrierefreie Dienstleistungen anbieten, erreichen größere Absatzmärkte und sichern sich Wettbewerbsvorteile. Sie sind auch gut für die Zukunft aufgestellt, denn sie werden künftig mit zur Barrierefreiheit verpflichteten Unternehmen konkurrieren, die mit innovativen barrierefreien Produkten und Dienstleistungen am Markt sein werden.
Auch was Barrierefreiheit im Web angeht, lohnt es sich, vorzeitig in einen zugänglichen Internetauftritt zu investieren. Mit unserer Checklist zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten können, um von diesen Vorteilen zu profitieren.
Unser Angebot im Bereich Barrierefreiheit im Web
Ob Schulung oder Analyse – wir unterstützen Sie auf dem Weg zur barrierefreien Website.
Unser Training in der makandra academy vermittelt Ihrem Team praxisnahes Wissen, um Barrierefreiheit nachhaltig in digitale Prozesse zu integrieren. Die Teilnehmenden lernen gesetzliche Anforderungen kennen, identifizieren Barrieren und arbeiten mit relevanten Standards, Best Practices und Tools. Durch praktische Übungen wenden sie das Gelernte direkt an und gewinnen Sicherheit in der Umsetzung barrierefreier Lösungen.
Mit unserem Accessibility- & Usability-Test analysieren wir Ihre Website auf Barrieren und prüfen, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sie erhalten eine fundierte Bewertung und gezielte Handlungsempfehlungen, um Ihre digitale Präsenz barrierefrei und rechtskonform zu gestalten.
Wir glauben fest daran, dass die Schaffung einer inklusiven Umgebung nicht nur ethisch richtig ist, sondern auch langfristig zu einem Wettbewerbsvorteil führen kann.