Ökobilanz (LCA): Ein Leitfaden für Unternehmen
Die Ökobilanzierung wird für viele Unternehmen wichtiger. Dieser Leitfaden erklärt, wo Lebenszyklusdaten gesetzlich gefragt sind, welche Normen gelten und wie Sie bei einer Life Cycle Assessment (LCA) vorgehen. Stand: November 2026.
Kurz gesagt: Eine allgemeine Pflicht zur Ökobilanz gibt es in der EU nicht. Lebenszyklusdaten werden aber in immer mehr Regelwerken verlangt, etwa für den CO2-Fußabdruck von Batterien, für Neubauten ab 2028 und als Beleg für Umweltaussagen in der Werbung. Die CSRD gilt nach dem Omnibus-Paket nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Zulieferer erhalten die Datenanfragen ihrer Kunden trotzdem. Durchgeführt wird eine LCA nach DIN EN ISO 14040/14044 in vier Schritten: Ziel und Untersuchungsrahmen, Sachbilanz, Wirkungsabschätzung und Auswertung.
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und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz: Ab diesen Werten gilt die CSRD nach dem Omnibus-Paket.
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Ab dieser Importmenge müssen Unternehmen seit 2026 eingebettete Emissionen nach CBAM melden.
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umfasst eine Ökobilanz nach DIN EN ISO 14040/14044.
Viele Unternehmen setzen sich derzeit intensiv mit den Themen Nachhaltigkeitsberichterstattung und Ökobilanzierung ihrer Produkte und Prozesse (Life Cycle Assessment, kurz LCA) auseinander. Diese Entwicklung ist sowohl auf regulatorische Vorgaben der EU und nationaler Regierungen zurückzuführen als auch auf das veränderte Kaufverhalten und die gestiegenen Anforderungen von Kund*innen und Geschäftspartnern an klimafreundliche und umweltbewusste Produkte. Seit dem 27. September 2026 gelten außerdem strengere Regeln für Umweltaussagen in der Werbung: Wer mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ wirbt, muss das belegen können.
Ein LCA ist der umfassendste Weg, die Umweltauswirkungen eines Produktes über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu erfassen. Dies schließt je nach Ansatz alle Phasen ein, von der Herstellung und Verpackung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung des Produkts und der beteiligten Ressourcen.
Beim Thema LCA haben sich inzwischen Normen und standardisierte Vorgehensweisen etabliert. Im Folgenden stellen wir die gängigen Vorgehensweisen vor, je nach Produkttyp oder Dienstleistung kann dabei eine Methode geeigneter sein als eine andere.
Falls Ihre Herausforderung komplexer ist: Am Ende des Artikels stellen wir ein Beispiel vor, in dem ein Unternehmen mit einer individuellen LCA-Software von uns einen großen Mehrwert erzielt hat.
Gesetzliche Vorgaben: Für wen ist ein LCA Pflicht?
Eine allgemeine Pflicht, für jedes Produkt eine Ökobilanz zu erstellen, gibt es nicht. Mehrere EU-Regelwerke verlangen aber Daten, die nur aus einer Lebenszyklusbetrachtung kommen. Ein Überblick (Stand: November 2026):
- Batterien: Die EU-Batterieverordnung sieht eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck vor, zuerst für Batterien von Elektrofahrzeugen und für wiederaufladbare Industriebatterien mit mehr als 2 kWh. Die Pflicht greift, sobald die EU die zugehörige Berechnungsmethode festgelegt hat.
- Gebäude: Nach der neuen EU-Gebäuderichtlinie muss das Treibhauspotenzial über den gesamten Lebenszyklus berechnet und im Energieausweis angegeben werden: ab 2028 für Neubauten mit mehr als 1.000 m², ab 2030 für alle Neubauten.
- Nachhaltigkeitsberichte (CSRD): Nach dem Omnibus-Paket von 2026 gilt die Berichtspflicht nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz.
- Produkte (Ökodesign-Verordnung): Die EU legt nach und nach für einzelne Produktgruppen fest, welche Umweltinformationen Produkte erfüllen und im digitalen Produktpass bereitstellen müssen.
- Importe (CBAM): Seit 2026 läuft die endgültige Phase des CO2-Grenzausgleichs. Importeure von Stahl, Aluminium, Zement und weiteren Gütern müssen ab 50 Tonnen pro Jahr die eingebetteten Emissionen angeben.
- Werbung: Seit dem 27. September 2026 sind allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis verboten.
Wichtig für den Mittelstand: Auch wenn Sie selbst nicht berichtspflichtig sind, fragen große Kunden Umweltdaten bei ihren Zulieferern ab. Wer seine Produkte bilanziert hat, kann diese Anfragen schnell beantworten.
Für viele Unternehmen ist ein LCA also noch freiwillig. Doch immer mehr Unternehmen führen Ökobilanzierungen durch, und das Risiko von Wettbewerbsnachteilen steigt, wenn das Thema verschlafen wird. Auch das Umweltbundesamt unterstreicht die Vorteile einer Ökobilanzierung:
Die Ergebnisse von Ökobilanzen (Life Cycle Assessments, LCA) können zur Prozessoptimierung für eine nachhaltige Produktion genutzt werden. Sie dienen bei der Produktbewertung als Entscheidungshilfe, zum Beispiel bei der Vergabe des Blauen Engels oder bei Fragestellungen zum Verpackungsgesetz.
Warum sollten Unternehmen ein LCA durchführen?
Eine Ökobilanz unterstützt Unternehmen dabei, ihre Umweltbilanz zu verbessern und langfristig nachhaltiger zu wirtschaften. Folgende Gründe sprechen konkret für die Durchführung einer LCA.
- Berichtspflichten und Kundenanfragen
CSRD, CBAM, Batterieverordnung und die Ökodesign-Verordnung verlangen Umweltdaten, entweder von Ihnen selbst oder über Ihre Kunden. Eine Ökobilanz schafft dafür die Datengrundlage. - Erkennen von Optimierungspotenzialen
LCAs helfen dabei, versteckte Umweltauswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren. Unternehmen können dadurch Prozesse effizienter gestalten, Ressourcen einsparen und langfristig Kosten reduzieren. - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Kund*innen und Geschäftspartner*innen legen zunehmend Wert auf Transparenz und Nachhaltigkeit. Unternehmen, die konkrete und belegbare Umweltaussagen zu ihren Produkten machen können, steigern ihre Marktchancen und stärken ihr Image. - Förderung der Innovationskraft
Durch die Analyse der Umweltauswirkungen werden Schwachstellen im Produktdesign sichtbar, die zu Innovationen führen können. Unternehmen entwickeln dadurch neue, nachhaltigere Produkte. - Langfristige Kosteneinsparungen
Ressourcenschonung wirkt sich nicht nur positiv auf die Umwelt aus, sondern senkt auch die Betriebskosten. Weniger Materialverbrauch und effizientere Prozesse führen zu langfristigen Einsparungen. - Risikominimierung
Unternehmen, die ihre Umweltauswirkungen kennen und reduzieren, minimieren Risiken im Hinblick auf zukünftige Umweltgesetze und steigende Rohstoffkosten. - Unterstützung bei der Zertifizierung
Für Umweltzertifikate wie ISO 14001 oder das EU-Ecolabel ist eine grundlegende Kenntnis der Umweltauswirkungen erforderlich. Eine Ökobilanz liefert hierfür die notwendigen Daten und unterstützt den Zertifizierungsprozess.
Es gibt also viele gute Gründe, die für ein LCA sprechen. Zusammengefasst: Durch die Durchführung einer Ökobilanz machen Unternehmen einen wichtigen Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und sichern sich gleichzeitig langfristige wirtschaftliche Vorteile.
Forschung: Ökobilanz schon in der Produktentwicklung
Seit September 2026 arbeiten wir gemeinsam mit dem Institut für Maschinenelemente und Systementwicklung (MSE) der RWTH Aachen an einem Forschungsprojekt, das Nachhaltigkeitsanalysen bereits in frühen Phasen der Produktentwicklung möglich machen soll. Im Mittelpunkt steht die Verknüpfung von Model-Based Systems Engineering (MBSE) und Life Cycle Assessment. Ziel ist eine Methodik und Softwarelösung, mit der Unternehmen Nachhaltigkeitsaspekte frühzeitig in ihre Entwicklungsprozesse integrieren und fundierte Entscheidungen treffen können, solange sich das Produkt noch leicht verändern lässt. Das Projekt wird im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.
Mehr zum Projektstart: Beitrag des MSE auf LinkedIn
LCA nach den Standards ISO 14040/14044
Die Normen DIN EN ISO 14040 und 14044 bilden den internationalen Standard für die Durchführung von Lebenszyklusanalysen (LCA). Beide stammen von 2006 und wurden 2017 und 2020 ergänzt. Sie stellen sicher, dass LCAs einheitlich und nachvollziehbar durchgeführt werden, unabhängig davon, welches Produkt oder welcher Prozess untersucht wird. Diese Normen bieten Unternehmen eine verlässliche Methode zur Bewertung von Umweltauswirkungen und schaffen Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Studien.
- Festlegung des Ziels und des Untersuchungsrahmens: In diesem ersten Schritt werden der Zweck der Studie und deren Umfang definiert. Es wird festgelegt, welche Produktlebensphasen (z. B. Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport, Nutzung, Entsorgung) betrachtet und welche Umweltauswirkungen analysiert werden. Je nach Anwendungsfall kann die Betrachtung von unterschiedlichen Produktlebensphasen sinnvoll sein.
- Sachbilanz (Life Cycle Inventory, LCI): Hier erfolgt die Datensammlung. Alle Inputs (Rohstoffe, Energie und Wasser) und Outputs (Emissionen, Abfälle, Abwasser) über den gesamten Lebenszyklus des Produkts werden erfasst. Diese Daten bilden die Grundlage für die weitere Analyse.
- Wirkungsabschätzung (Life Cycle Impact Assessment, LCIA): Die gesammelten Daten werden in Umweltwirkungen umgerechnet. Dies umfasst die Bewertung der Auswirkungen auf verschiedene Umweltkategorien wie Klimawandel (CO2), Ozonabbau, Versauerung oder Eutrophierung.
- Auswertung und Interpretation: Im letzten Schritt werden die Ergebnisse zusammengefasst, interpretiert und hinsichtlich der festgelegten Ziele bewertet. Daraus resultieren Empfehlungen für Maßnahmen zur Reduktion der negativen Umweltauswirkungen.
Die Normen DIN EN ISO 14040/14044 gewährleisten, dass alle Schritte einer LCA transparent und konsistent erfolgen. Durch die Einhaltung dieser Standards wird sichergestellt, dass die Ergebnisse wissenschaftlich fundiert und vergleichbar sind. Für alle vier Schritte kann eine LCA-Software verwendet werden.
Exkurs: Weitere Normen und Gesetze für die Messung von Umweltauswirkungen
In den kommenden Jahren werden Unternehmen zunehmend mit der Herausforderung konfrontiert, LCA-Normen und rechtliche Rahmenbedingungen zu erfüllen, um ihre Umweltverantwortung nachzuweisen. In diesem Exkurs erklären wir kurz weitere Standards, Normen und Gesetze, die direkt oder indirekt für Nachhaltigkeitsberichte und Lebenszyklusanalysen relevant sind oder Auswirkungen auf diese haben.
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie wurde 2023 neu gefasst. Ziel ist, den Endenergieverbrauch der EU bis 2030 um mindestens 11,7 % gegenüber der Referenzprognose von 2020 zu senken. Die Mitgliedstaaten müssen dafür nationale Beiträge festlegen und umsetzen.
Neu ist, dass die Pflichten für Unternehmen am Energieverbrauch ansetzen und nicht mehr an der Unternehmensgröße: Ab einem Verbrauch von mehr als 10 TJ (rund 2,8 GWh) pro Jahr ist ein Energieaudit vorgeschrieben, ab mehr als 85 TJ (rund 23,6 GWh) ein Energiemanagementsystem. Damit können auch mittelständische Unternehmen betroffen sein.
Kurz: Die Richtlinie gibt den Rahmen vor, die konkreten Pflichten für Unternehmen regelt das nationale Recht.
Mehr Infos: Europäische Kommission zur Energieeffizienzrichtlinie (englisch)
Als Reaktion auf die Energieeffizienzrichtlinie der EU hat Deutschland 2023 das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet. Es schafft einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Unternehmen mit hohem Energieverbrauch müssen Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen. 2026 hat die Bundesregierung eine Novelle auf den Weg gebracht, die das Gesetz an die neu gefasste EU-Richtlinie anpassen soll.
Kurz: Das EnEfG gibt Bund, Ländern und Unternehmen Vorgaben zur Erhöhung der Energieeffizienz. Eine Ökobilanz schreibt es nicht vor, die erhobenen Energiedaten fließen aber in jede LCA ein.
Weitere Infos finden Sie in der Pressemitteilung zum Energieeffizienzgesetz.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, über ihre Nachhaltigkeit zu berichten, einschließlich ihrer Treibhausgasemissionen. Mit dem Omnibus-Paket hat die EU den Anwendungsbereich 2026 deutlich verkleinert: Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sind ausgenommen.
Für Zulieferer wichtig: Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von kleineren Partnern in der Lieferkette nur Informationen im Umfang des freiwilligen EU-Standards verlangen. Die Anfragen kommen trotzdem, und eine Ökobilanz liefert die Daten dafür.
Kurz: Die CSRD betrifft direkt nur noch sehr große Unternehmen, indirekt aber auch deren Zulieferer.
Mehr Infos: Europäische Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (englisch)
Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine gemeinnützige Organisation, die einen Rahmen für die transparente Berichterstattung über Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsdaten bietet. Das GRI-Rahmenwerk ist weltweit im Einsatz und anerkannt. Sie können diesen Standard verwenden, eine Pflicht ist es nicht. 2025 hat die GRI neue Standards zu Klimawandel (GRI 102) und Energie (GRI 103) veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2027 gelten. Seit 2026 gilt außerdem der neue Standard zur Biodiversität (GRI 101).
Kurz: Ein Rahmenwerk, das bei der Berichterstattung über die Ergebnisse einer Ökobilanz helfen kann.
Mehr Infos: Eine gute Zusammenfassung finden Sie bei den Nachhaltigkeitsexperten von Sunhat.
PAS 2050, das GHG-Protokoll und die ISO 14067 sind Standards zur Messung von Treibhausgasemissionen. Das GHG-Protokoll dient vor allem der Ermittlung des Klimafußabdrucks von Unternehmen. PAS 2050 (zuletzt 2011 überarbeitet) und ISO 14067 bestimmen den CO2-Fußabdruck von Produkten oder Dienstleistungen. ISO und GHG Protocol arbeiten derzeit an einem gemeinsamen Standard für den Produkt-Fußabdruck.
Keiner dieser Standards ist eine vollständige Ökobilanz. Eine LCA liefert wichtige Daten für den CO2-Fußabdruck, umfasst aber meist deutlich mehr Umweltauswirkungen als nur Treibhausgasemissionen.
Kurz: Hierbei handelt es sich um Standards für die Messung von Treibhausgasemissionen für Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen.
Weitere Infos: Normen zur Berechnung des CO2-Fußabdrucks – Ein Vergleich von PAS 2050, GHG Protocol und ISO 14067
Die Ökodesign-Verordnung ist seit Juli 2024 in Kraft. Sie erlaubt der EU, für einzelne Produktgruppen Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Umweltauswirkungen festzulegen. Welche Informationen Hersteller liefern müssen, wird je Produktgruppe in eigenen Rechtsakten geregelt und über den digitalen Produktpass bereitgestellt. Zu den ersten Produktgruppen, die die EU-Kommission in ihrem Arbeitsplan von 2025 priorisiert hat, gehören Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen und Matratzen.
Kurz: Für immer mehr Produkte werden Umweltdaten Teil der Produktinformation, und eine Ökobilanz ist der Weg, sie zu ermitteln.
Seit dem 27. September 2026 gilt die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo). Verboten sind seitdem unter anderem allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ ohne nachgewiesene Umweltleistung, Aussagen zur Klimaneutralität eines Produkts, die auf Kompensation beruhen, sowie Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgelegt sind. Die ergänzend geplante Green-Claims-Richtlinie liegt dagegen derzeit auf Eis.
Kurz: Wer mit Umweltvorteilen wirbt, braucht belastbare Daten, zum Beispiel aus einer Ökobilanz.
Die 2024 neu gefasste EU-Gebäuderichtlinie verlangt, dass das Treibhauspotenzial eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus berechnet und im Energieausweis angegeben wird. Das gilt ab 2028 für Neubauten mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und ab 2030 für alle Neubauten.
Kurz: Für Neubauten wird eine Lebenszyklusbetrachtung der Treibhausgase zur Pflicht.
Seit dem 1. Januar 2026 läuft die endgültige Phase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Wer Waren wie Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel in die EU einführt, muss die darin enthaltenen Emissionen angeben. Seit einer Vereinfachung im Jahr 2025 gilt das ab einer Importmenge von 50 Tonnen pro Jahr.
Kurz: CBAM macht Emissionsdaten entlang der Lieferkette zur Pflicht für Importeure.
Der Untersuchungsrahmen: Welche Arten von LCA gibt es?
Es gibt verschiedene Ansätze für ein Lebenszyklus-Assessment, je nachdem, welchen Teil des Lebenszyklus eines Produkts oder Prozesses man betrachten möchte. Die gängigsten Methoden sind Cradle to Grave, Cradle to Cradle und Gate to Gate. Diese unterscheiden sich vor allem darin, wie umfassend die Analyse ist und welche Phasen des Lebenszyklus abgedeckt werden.
Cradle to Grave
Der Cradle to Grave-Ansatz betrachtet den gesamten Lebenszyklus eines Produkts von der „Wiege bis zum Grab“. Das bedeutet, dass jeder Schritt von der Rohstoffgewinnung über die Produktion und Nutzung bis hin zur Entsorgung analysiert wird. Diese Methode bietet einen vollständigen Überblick über die Umweltauswirkungen und zeigt, an welchen Stellen entlang des Lebenszyklus die größten Einsparpotenziale bestehen.
Cradle to Cradle
Im Gegensatz dazu geht der Cradle to Cradle-Ansatz noch einen Schritt weiter. Hier wird der gesamte Lebenszyklus ebenfalls analysiert, jedoch mit dem Ziel, das Produkt nach seiner Nutzungsphase in den Kreislauf zurückzuführen. Es geht also darum, Materialien und Ressourcen so zu gestalten, dass sie nach der Nutzung wiederverwendet oder recycelt werden können, ohne Abfall zu erzeugen. Das Konzept basiert auf einer Kreislaufwirtschaft, in der es kein „Grab“ gibt, sondern Produkte immer wieder in neue Produktionsprozesse einfließen.
Cradle to Gate
Cradle to Gate ist eine Teilbetrachtung eines Produktlebenszyklus. Hier wird der Lebenszyklus eines Produkts von der Rohstoffgewinnung („Cradle“) bis zum Zeitpunkt, an dem es das Werk verlässt („Gate“), analysiert. Die Nutzung und Entsorgung des Produkts wird dabei nicht betrachtet. Diese Methode wird eingesetzt, wenn Unternehmen nur den Produktionsprozess analysieren möchten, ohne die nachfolgenden Lebensphasen zu bewerten.
Gate to Gate
Der Gate to Gate-Ansatz beschränkt sich auf einen spezifischen Abschnitt des Lebenszyklus, nämlich auf die Prozesse innerhalb eines bestimmten Produktionsschritts oder Unternehmensbereichs. Diese Teilbetrachtung kann nützlich sein, um die Umweltauswirkungen eines einzelnen Produktionsprozesses zu analysieren, ohne den gesamten Lebenszyklus eines Produkts zu betrachten. Gate to Gate wird häufig dann eingesetzt, wenn Unternehmen sich auf die Optimierung einzelner Produktionsschritte fokussieren möchten.
Gate to Grave
Der Gate to Grave-Ansatz betrachtet nur die Nutzungs- und Entsorgungsphasen eines Produkts. Er beginnt also ab dem Zeitpunkt, an dem das Produkt das Werk verlässt („Gate“), und endet mit der Entsorgung („Grave“). Dieser Ansatz wird verwendet, um sich auf die Umweltauswirkungen eines Produkts nach seiner Herstellung zu konzentrieren, zum Beispiel durch die Analyse des Energieverbrauchs während der Nutzung oder der Recyclingfähigkeit am Lebensende.
Well to Wheel
Dieser Ansatz wird häufig im Energie- und Transportsektor angewendet. Well to Wheel betrachtet den gesamten Energiefluss eines Systems von der Rohstoffförderung (z. B. Ölgewinnung) bis zur Nutzung (z. B. Verbrennung im Fahrzeugmotor). Es handelt sich um eine spezialisierte Form der LCA, die vor allem bei der Bewertung von Kraftstoffen oder Energieträgern zum Einsatz kommt. Der Fokus liegt auf der Effizienz und den Umweltauswirkungen über die gesamte Energiekette hinweg.
Well to Tank
Dieser Ansatz ist ein Teil des Well to Wheel-Ansatzes und fokussiert sich auf die Umweltauswirkungen der Kraftstoffbereitstellung, von der Rohstoffförderung bis zum Moment, in dem der Kraftstoff im Fahrzeugtank ankommt. Es wird also die vorgelagerte Energieproduktion untersucht, ohne die tatsächliche Nutzung im Endprodukt zu berücksichtigen.
Jede dieser Methoden dient spezifischen Zwecken und hilft Unternehmen, verschiedene Aspekte des Lebenszyklus zu analysieren. Je nach Ziel der Untersuchung und den zu optimierenden Prozessen kann es sinnvoll sein, eine der oben genannten Varianten zu wählen oder auch mehrere Ansätze zu kombinieren.
Die Sachbilanz: Herausfordernde Datenmengen und Datenlücken
Haben Sie Ziele und Umfang der Ökobilanz festgelegt, geht es an die Sachbilanz, in der die benötigten Daten gesammelt werden. Im Laufe der Bilanzierung stößt man dabei auf mehrere Herausforderungen. Eine der größten ist die immense Menge an Daten, die erfasst und verwaltet werden müssen. Zudem kommen oft neue Messwerte hinzu, die nachträglich berücksichtigt werden müssen. Bei neuen Produkten treten häufig Datenlücken auf, da bestimmte Stoffe oder Prozessschritte in gängigen Umweltdatenbanken noch nicht vorhanden sind.
In solchen Fällen greift man häufig auf Sekundärdaten zurück, die aus vergleichbaren Produkten oder Prozessen stammen. Auch Verbrauchsdaten, wie z. B. die Lebensdauer oder die Entsorgung eines Produkts, sind für neue Produkte oft nicht direkt verfügbar. Hier werden häufig Schätzungen, Szenarien oder mathematische Modelle verwendet, um die fehlenden Informationen zu ergänzen.
Für den Vergleich von Produkten hat die EU-Kommission außerdem eine eigene Methode empfohlen, den Product Environmental Footprint (PEF).
Für die Sachbilanz kommen zwei verschiedene LCA-Methoden in Frage: ein Screening LCA oder ein Scientific LCA.
Sachbilanz mit einer Screening LCA: Der schnelle, effiziente Weg
Die Screening-LCA ist eine vereinfachte Methode, die darauf abzielt, rasch einen ersten Überblick über die Umweltauswirkungen eines Produkts oder Prozesses zu geben. Diese Variante eignet sich besonders, wenn die Zeit knapp ist oder erste Einschätzungen zu Optimierungspotenzialen getroffen werden sollen. Dabei werden häufig sekundäre Daten oder Durchschnittswerte verwendet, anstatt auf eine umfangreiche Datensammlung zurückzugreifen. Dadurch lassen sich potenzielle Umwelt-Hotspots schnell identifizieren.
Allerdings geht dies auf Kosten der Genauigkeit, da die Screening-LCA in erster Linie zur groben Vorabschätzung dient und die Ergebnisse nicht so präzise sind wie bei detaillierten Analysen.
Sachbilanz einer Scientific LCA: Der wissenschaftliche, genauere Ansatz
Im Gegensatz dazu bietet die Scientific-LCA eine umfassende und präzise Analyse. Hier werden möglichst genaue Primärdaten erhoben, um die Umweltauswirkungen detailliert zu bewerten. Diese Methode ist aufwändiger und zeitintensiver, da sie eine vollständige Erfassung aller relevanten Stoffe und Prozesse erfordert. Mit verschiedenen mathematischen Modellen berechnen LCA-Consultants die fehlenden Werte. Die Arbeit mit LCA-Consultants ist notwendig, um die Lücken in den Daten der Umweltdatenbanken zu schließen und trotzdem möglichst genaue Werte ermitteln zu können.
Der Vorteil ist jedoch eine deutlich höhere Genauigkeit, was diese Methode für wissenschaftliche Untersuchungen und belastbare Aussagen unverzichtbar macht. Sie liefert fundierte Ergebnisse, die als Grundlage für strategische Entscheidungen oder zertifizierte Umweltkennzeichnungen dienen können.
Individuelle Fälle: LCA-Prozesse individuell verbessern
Die Sachbilanz ist der komplexeste Teil der LCA. Um diese zu erstellen, gibt es verschiedene LCA-Softwares, die bei der Datenerfassung und Auswertung unterstützen können. Sie haben Anbindungen an Umweltdatenbanken und können dadurch auf bestehende Datensammlungen zurückgreifen.
Je genauer die Sachbilanz sein soll und je komplexer die Produkte und Produktionsketten sind, desto schwieriger wird jedoch oft eine Sachbilanz mit bestehenden LCA-Softwares.
Herausforderungen mit LCA-Softwares
- Standardsoftwares können oft nicht den hochindividuellen Herausforderungen der Unternehmen gerecht werden. Sie werden auf branchenübergreifende und breite Nutzung optimiert.
- Oft sind diese darauf ausgelegt, dass entweder hochqualifizierte LCA-Consultants oder der Kunde damit arbeiten kann, nicht beide Nutzergruppen.
Maßgeschneiderte LCA-Software
Für eine große Drogeriemarkt-Kette haben wir eine spezialisierte LCA-Software entwickelt, um die Umweltauswirkungen ihrer Produkte umfassend zu bilanzieren.
Die Software erfasst Umweltauswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette und stellt diese transparent dar. Automatisierte Prozesse verringern den Aufwand für manuelle Datenerhebungen und -auswertungen erheblich, was sowohl Zeit als auch Kosten spart. Zudem ermöglicht die benutzerfreundliche Oberfläche der Software die Integration verschiedener Akteure und Umweltdatenbanken, was die Genauigkeit und Effizienz der Ökobilanzierung weiter steigert.
Mehr zu unseren Leistungen: Individuelle LCA-Software
Häufige Fragen zur Ökobilanz
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Einzelne Regelwerke verlangen aber Lebenszyklusdaten: die EU-Batterieverordnung eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck bestimmter Batterien, die EU-Gebäuderichtlinie das Treibhauspotenzial von Neubauten ab 2028 und die Ökodesign-Verordnung künftig Umweltinformationen für einzelne Produktgruppen. Wer mit Umweltaussagen wirbt, muss diese seit dem 27. September 2026 belegen können.
Der CO2-Fußabdruck eines Produkts, zum Beispiel nach ISO 14067, betrachtet nur Treibhausgasemissionen. Eine Ökobilanz nach ISO 14040/14044 bewertet zusätzlich weitere Umweltwirkungen wie Versauerung, Eutrophierung oder Ozonabbau.
Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Beide Kriterien müssen erfüllt sein. Von kleineren Zulieferern dürfen berichtspflichtige Unternehmen nur Informationen im Umfang des freiwilligen EU-Standards verlangen.
Für Standardfälle gibt es LCA-Softwares mit Anbindung an Umweltdatenbanken. Bei komplexen Produkten, vielen Varianten oder eigenen Datenquellen stoßen sie oft an Grenzen. Dann lohnt sich eine individuelle LCA-Software, die sich an Ihre Prozesse anpasst.
* Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Angaben entsprechen dem Stand November 2026 und wurden sorgfältig recherchiert. Für ihre Vollständigkeit und Aktualität können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Bitte prüfen Sie im Einzelfall, welche Vorgaben für Ihr Unternehmen gelten.
